Die Gemeinde
Basedow am Elbe-Lübeck-Kanal ist mindestens 800 Jahre alt –
eine lange Zeit für viele Ereignisse und Erlebnisse. Nicht nur
die Dorfbewohner können darüber berichten, sondern auch
längst vergessene und verstaubte alte Akten. Hier ein Beispiel.
1757 betrug
das Schulgeld monatlich 1 Brot, natürlich nur während der
Schulzeit vom 1. Oktober bis 1. Mai. Besuchten zwei Kinder die Schule,
mussten für das zweite Kind monatlich 4 Schillinge gezahlt werden.
„Solches können wir nicht aushalten“, beschwerten
sich die Hufner Johann Joachim Basedau und Pagel Pehmöller im
Namen der Dorfschaft beim Königlichen Consistorium. Schließlich
wäre der Schulmeister sowieso „in guten Umständen“,
denn er hätte ja „freyes Haus, frey Holtz und eine freye
Kuh, dazu einen halben Sack Rocken für das Läuten der Bet-Glocken,
und übe das Schneiderhandwerk aus“. Was die Basedower aber
besonders ärgerte: der Schulmeister „sey des Schreibens
unerfahren“; deshalb müssten sie ihre Kinder zum Küster
in das Nachbardorf schicken und so doppelt Schulgeld zahlen.
Die Basedower
hatten mit ihrer Eingabe keinen Erfolg, denn das Wort des Pastors
– um eine Stellungnahme gebeten – war mächtiger:
„…muss es hier wiederholen, daß er einer meiner
besten Schulmeister sey…Einen Schreib-Meister könne er
zwar nicht abgeben, aber das kann ein anderer Schulmeister auch nicht…“
Und dann
werden die Basedauer in der Stellungnahme noch richtig abgekanzelt:
„Es müssen die Basedauer entweder ein kurzes Gedächtnis
haben, oder sie müssen es sich mit Fleiß nur nicht erinnern
wollen, dass ihr Schulmeister ihnen so manche Ehestiftung geschrieben
habe“. – Die soll er sich allerdings vom Schmied des Nachbardorfes
schreiben lassen und als seine eigene ausgegeben haben!
Mehr erfahren
Sie demnächst in der Dorfchronik, zu der alle Basedower beitragen
werden. Schließlich sind wir inzwischen alle des Schreibens
und des Lesens mächtig.
Harald
Oelker